Das Bundeskabinett hat folgende Änderungen zum 01.01.2023 - für einen beschleunigten Ausbau - auf den Weg gebracht:
Anlagen bis 30 kWp werden von der Ertragssteuer befreit.
#photovoltaik-Anlagen und #stromspeicher können zum Nettopreis erworben werden.
Abschaffung der 70-Prozent-Einspeiseabregelung (bis einschließlich 25 kWp), dies gilt auch rückwirkend für alle Anlagen ab 15.09.2022.
Betreiber von Altanlagen bis 7 kW dürfen die 70-Prozent-Abregelung deaktivieren.
Unsere Info gilt lediglich als Überblick, ersetzt aber keine Steuerberatung.
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